Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einen Blick

Quelle: die Bundesregierung

Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung zu Arbeitszwecken leichter nach Deutschland einwandern. Bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert.

Was verändert sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird der Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland erweitert. Hier finden Sie die wesentlichen Neuerungen:

Was verändert sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird der Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland erweitert. Hier finden Sie die wesentlichen Neuerungen:

Fachkräfte: 

  • Definition Fachkraft: Als Fachkräfte gelten Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Voraussetzung ist für beide Gruppen, dass eine Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation durch die in Deutschland zuständige Stelle vorliegt.
  • Arbeitsmarkteinstieg: Der Einstieg in den Arbeitsmarkt wird erleichtert: Die qualifizierte Fachkraft muss einen Arbeitsvertrag bzw. ein konkretes Arbeitsplatzangebot und eine in Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen. Die sog. Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) entfällt. Das bedeutet, dass nicht mehr geprüft werden muss, ob für den konkreten Arbeitsplatz eine Bewerberin oder ein Bewerber aus Deutschland oder der EU zur Verfügung steht. Die Prüfung der Arbeitsbedingungen durch die BA bleibt weiterhin erhalten.
  • Beschäftigungsmöglichkeiten: Eine Fachkraft kann eine Beschäftigung ausüben, zu der die erworbene Qualifikation sie befähigt. Das bedeutet, dass eine Beschäftigung in verwandten Berufen ermöglicht wird. Darüber hinaus können Fachkräfte mit akademischer Ausbildung nicht nur Beschäftigungen ausüben, die einen Hochschulabschluss voraussetzen. Sie können auch in anderen qualifizierten Berufen beschäftigt werden, die im fachlichen Kontext zur Qualifikation stehen und für die grundsätzlich eine berufliche, nicht-akademische Ausbildung vorausgesetzt wird. Helfer- und Anlernberufe sind hierbei ausgeschlossen, es muss sich in jedem Fall um eine qualifizierte Beschäftigung handeln. Für die Blaue Karte EU ist stets eine der beruflichen Qualifikation angemessene Beschäftigung erforderlich, die üblicherweise einen akademischen Abschluss voraussetzt.
  • Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung: Die Beschäftigung von Fachkräften mit beruflicher, d.h. nicht-akademischer Ausbildung ist nicht mehr auf Engpassberufe beschränkt. Mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung erlaubt der Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung auch diesen Fachkräften den Zugang zu allen Berufen, für die sie ihre Qualifikation befähigt.
  • Die Einreise zur Arbeitsplatzsuche: Auch Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung wird die Einreise zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate. Voraussetzung ist, dass die ausländische Qualifikation durch die zuständige Stelle in Deutschland anerkannt wurde, der Lebensunterhalt für den Aufenthalt gesichert ist und der angestrebten Tätigkeit entsprechende Deutschkenntnisse vorhanden sind. In der Regel sind dabei mindestens Deutschkennnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen gefordert. Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche ist eine Probebeschäftigung von bis zu zehn Stunden in der Woche möglich. Dadurch können Arbeitgeber und ausländische Fachkraft testen, ob sie zueinander passen. Die Probebeschäftigung wird auch für Fachkräfte mit anerkannter akademischer Ausbildung ermöglicht, die wie bisher ebenfalls für bis zu sechs Monate zur Arbeitsuche einreisen dürfen.
  • Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen: Die Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland werden ausgebaut. Voraussetzung ist dabei grundsätzlich, dass ein Anerkennungsverfahren aus dem Ausland bei der zuständigen Stelle in Deutschland durchgeführt wurde, in dem Defizite der erworbenen ausländischen Qualifikation im Vergleich zur deutschen Ausbildung festgestellt wurden (Anerkennungsbescheid). Weitere Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen sind u.a. der Qualifizierungsmaßnahme entsprechende Deutschkenntnisse. Dies sind in der Regel mindestens hinreichende Deutschkenntnisse (entspricht Sprachniveau A2). Die 18-monatige Aufenthaltserlaubnis kann nun beispielsweise zu diesem Zweck um sechs Monate auf einen Höchstzeitraum von zwei Jahren verlängert werden. Nach Ablauf des Höchstzeitraums der Aufenthaltserlaubnis kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, des Studiums oder der Erwerbstätigkeit erteilt werden.

Auszubildende und Studierende:

  • Einreise zur Suche eines Ausbildungsplatzes: Für Studieninteressierte ist es bereits möglich gewesen, zur Studienplatzsuche einzureisen. Nach der neuen Regelung können auch Ausbildungsinteressierte einreisen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen. Vorausgesetzt werden dabei Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2, ein Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder ein Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, ein Höchstalter von 25 Jahren und die eigenständige Lebensunterhaltssicherung.
  • Deutschsprachkurs zur Vorbereitung auf die Ausbildung: Mit einer Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Berufsausbildung darf zur Vorbereitung ein Deutschsprachkurs oder ein berufsbezogener Deutschsprachkurs besucht werden.
  • Erweiterte Wechselmöglichkeiten für internationale Studierende in Deutschland: Internationale Studierende haben bereits die Möglichkeit, auch bevor sie ihr Studium abgeschlossen haben, in andere Aufenthaltstitel zu wechseln. Sie können zum Beispiel, anstatt ihr Studium fortzuführen, eine Berufsausbildung beginnen und dafür eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer beruflichen Ausbildung erhalten. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz baut diese Wechselmöglichkeiten aus: Unter besonderen Voraussetzungen und nach Prüfung durch die BA, kann bereits während eines Studienaufenthalts oder eines Aufenthalts zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung ein Arbeitsplatzangebot als Fachkraft angenommen werden. Damit einhergeht der Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung.
  • Niederlassungserlaubnis für Absolventen einer Ausbildung in Deutschland: Ausländische Absolventen einer Berufsausbildung in Deutschland können durch das neue Gesetz, ebenso wie Hochschulabsolventen, bereits nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Unternehmen:

  1. Zwischen dem Unternehmen und der Ausländerbehörde muss eine Vereinbarung geschlossen werden, die unter anderem Bevollmächtigungen und Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und der beteiligten Behörden (AusländerbehördeBundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen, Auslandsvertretung) sowie eine Beschreibung der Abläufe einschließlich der Beteiligten und Fristen beinhaltet.
  2. Die Ausländerbehörde berät den Arbeitgeber, unterstützt ihn, das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation der Fachkraft durchzuführen, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und prüft die ausländerrechtlichen Erteilungsvoraussetzungen. Die Anerkennungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit müssen innerhalb bestimmter Fristen entscheiden.
  3. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung, die sie dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft zusendet. Diese bucht anschließend einen Termin bei der Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums, der innerhalb von drei Wochen stattfindet. Bei diesem Termin muss das Original der Vorabzustimmung mit weiteren für den Visumantrag nötigen Unterlagen vorgelegt werden.
  4. Nachdem der vollständige Visumantrag von der Fachkraft gestellt wurde, wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen über diesen entschieden.
  5. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren umfasst bei gleichzeitiger Antragstellung auch den Ehegatten sowie minderjährige ledige Kinder der Fachkraft, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen.
  6. Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro. Hinzu kommt eine Visumgebühr von 75,- Euro sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation.

Was muss ich tun, um als Fachkraft in Deutschland arbeiten zu können?

  • Anerkennung ausländischer Qualifikationen: Wichtig ist, dass Sie zunächst Ihre ausländische Qualifikation anerkennen lassen. Grundlegende Informationen zum Anerkennungsverfahren und zur Zuwanderung nach Deutschland erhalten Sie bei der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“.  Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie im Bereich "Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen".
  • Sprachkenntnisse: Insbesondere für die Einreise zur Suche eines Ausbildungsplatzes oder zur Suche eines Arbeitsplatzes als Fachkraft mit Berufsausbildung, aber auch für den Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen sind Sprachkenntnisse erforderlich. Weitere Informationen zu Lernangeboten finden Sie im Bereich "Deutsch lernen".  

Marketing:

Marktanalyse von Arian International Consulting:

Um unsere Ideen auf dem deutschen Markt umzusetzen, haben wir eine genaue Standort- und Marktanalyse zunächst innerhalb Deutschland und im Iran durchgeführt.

Marktpotential / Branche (Personalberatung & Coaching)

Es handelt sich bei den Dienstleistungen um die Beratungsbranche, speziell internationale Personalberatung und Coaching mit Focus auf Iran. Unsere Geschäftsidee grenzt sich von den Marktteilnehmern insoweit ab, als der Schwerpunkt auf eine bestimmte Personengruppe (die hier in Deutschland lebenden IranerInnen und hauptsächlich im Iran lebenden Erwachsenen mit Auswanderungsziel nach Deutschland) und innerhalb der  Personengruppe auch auf eine bestimmte Zielgruppe:

Fach- und Führungskräfte

Studierende, WissenschaftlerInnen, AbsolventInnen,

und ExstenzgründerInnen / InvestorInnen) liegt.

 Nach einer genauen Marktanalyse und Marktbeobachtung in den letzten Jahren, haben wir festgestellt, dass es zwar viele Firmen in Deutschland existieren, die Personalberatung und –vermittlung sowie Coaching anbieten. Diese sind jedoch nicht auf internationale KandidatInnen und speziell Iran spezialisiert. Neben der sprachlichen Barriere für die KandidatInnen, die noch keine Fremdsprachkenntnisse (bzw. Deutschkenntnisse) haben, gibt es eine Reihe von kulturellen, und arbeitsmarkt- gesellschaftsspezifischen und soziokulturellen Unterschiede. Im Bereich Studium gibt es den DAAD (Deutsche Akademischer Auslandsdienst); im Bereich Ausbildungs-, Berufsbildung und beratung oder Eingliederung in Arbeit gibt es selbstverständlich viele Möglichkeiten in Deutschland. Diese sind jedoch für die hier lebenden Menschen mit einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vorgesehen. Für die ausländischen KandidatInnen ohne Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis gibt es jedoch nicht viele Möglichkeiten, sich im Herkunftsland (in diesem Fall  Drittsaaten/Nicht-EU) die passende Möglichkeit zu finden.

Durch die Idee einer professionellen Beratung und Coaching von Fachführungskräften und Expatriats entsteht eine Win-Win-Win-Situation, sowohl für die Bewerber als auch für die Arbeitgeber, Unis und Anbieter von Ausbildungsstellen in Deutschland. In erster Linie gehen wir nach den von der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit festgestellten Mängeln an Fachkräfte aus. Diese sind zunächst definiert durch die sogenannten MINT-Berufe:

MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Es handelt sich also nicht um eine homogene Berufsgruppe, der Begriff umfasst vielmehr eine Vielzahl unterschiedlicher Berufe, denen allen gemeinsam ist, dass für die Ausübung weitgehende technische, mathematische oder naturwissenschaftliche Kenntnisse oder Fertigkeiten notwendig sind.
M für Berufe mit Mathematik

In den folgenden Berufen und Studienfächern sind mathematische Kenntnisse für die Ausübung der Tätigkeit besonders wichtig. Zudem spielt Mathematik in vielen Teilen der Ausbildung eine große Rolle.

https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/sucheMINT&let=M

I für Berufe mit Informatik

In den folgenden Berufen und Studienfächern sind Kenntnisse der Informatik für die Ausübung der Tätigkeit besonders wichtig. Zudem spielt Informatik in vielen Teilen der Ausbildung eine große Rolle.

https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/sucheMINT&let=I

N für Berufe mit Naturwissenschaften

In den folgenden Berufen und Studienfächern sind naturwissenschaftliche Kenntnisse für die Ausübung der Tätigkeit besonders wichtig. Zudem spielen Naturwissenschaften in vielen Teilen der Ausbildung eine große Rolle.

https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/sucheMINT&let=N

T für Berufe mit Technik

In den folgenden Berufen und Studienfächern sind technische Kenntnisse für die Ausübung der Tätigkeit besonders wichtig. Zudem spielt Technik in vielen Teilen der Ausbildung eine große Rolle.

https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/sucheMINT&let=T

Laut Statistiken der Bundesagentur für Arbeit ist insgesamt eine steigende Nachfrage nach MINT-Arbeitskräften festzustellen. 2018 waren bei der Bundesagentur für Arbeit 241.000 Stellen für MINT-Fachkräfte gemeldet. Insbesondere der Bedarf an technischen Fachkräften ist dabei stark gewachsen. · Die Zahl der MINT-Engpassberufe steigt. Bei Fachkräften mit beruflicher Ausbildung könnte sich der Fachkräftemangel zukünftig weiter verstärken und ausweiten.

In einer von Wissenschaft und Technik geprägten Gesellschaft erfährt der Arbeitsmarkt im Bereich MINT seit Jahren hohe Aufmerksamkeit. Die rasant zunehmende Digitalisierung erhöht dabei zusätzlich den Stellenwert von vielen MINT-Berufen. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist deshalb von großer Bedeutung. In diesem Zusammenhang steht auch die Erhöhung des Frauenanteils in MINT-Berufen weiterhin im Fokus.

ENGPÄSSE IN MINT-BERUFEN

Obwohl die Arbeitsmarktindikatoren nicht für einen allumfassenden MINT-Fachkräftemangel sprechen, ist in vielen technischen Berufsfeldern ein Fachkräftemangel erkennbar. Dies betrifft sowohl Fachleute mit einer Aus- oder Weiterbildung als auch akademische Fachleute. Zu den MINT-Engpass-Berufen zählen nach Einschätzung der BA:

  • Fachleute mit Hochschulabschluss

o Automatisierungstechnik o Bauplanung und -überwachung

o IT-Anwendungsberatung

o Softwareentwicklung

o Technische Informatik

  • Fachkräfte und / oder Spezialist(inn)en

o Industrielle Gießerei, spanende Metallbearbeitung, Werkzeugtechnik

o Kraftfahrzeugtechnik, Land- und Baumaschinentechnik

o Elektrotechnik

o Mechatronik und Automatisierungstechnik

o Klempnerei, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

o Energietechnik o Softwareentwicklung

o Ver- und Entsorgung o technische Eisenbahnberufe

o Orthopädie-, Rehatechnik, Hörgeräteakustik und Augenoptik

https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Berufe/generische-Publikationen/Broschuere-MINT.pdf

Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung hat der deutsche Arbeitsmarkt bis 2060 einen jährlichen Zuwanderungsbedarf von 260.000.

Einwanderungsgesetz für Fachkräfte aus Drittstaaten nötiger denn je:

Die absehbare jährliche Zuwanderung aus der EU wird – so die Berechnungen der Studie – nicht reichen, um den durch den Rückgang der einheimischen Bevölkerung entstehenden Bedarf auf dem deutschen Arbeitsmarkt auszugleichen. Daran ändert auch der anstehende Brexit nichts, selbst wenn sich die Zuwanderung in Deutschland vorübergehend erhöhen wird. Denn auch bei den europäischen Nachbarn schlägt der demographische Wandel zu. Außerdem nehmen Migrationsanreize perspektivisch dadurch ab, dass sich die Mitgliedstaaten wirtschaftlich angleichen. Es ist zu erwarten, dass im Jahresdurchschnitt rund 114.000 Zuwanderer aus anderen EU-Staaten kommen werden, demnach rund 146.000 Personen aber aus Drittstaaten außerhalb der EU einwandern müssten. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Untersuchung von Johann Fuchs und Alexander Kubis vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) sowie Lutz Schneider von der Hochschule Coburg in unserem Auftrag. https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2019/februar/deutscher-arbeitsmarkt-auf-aussereuropaeische-zuwanderung-angewiesen/

Iran ist auch ein Drittstaat und laut Statistiken des Auswärtigen Amtes sind 2018 nur wenig Menschen aus dem Iran nach Deutschland auf legalem Weg eingewandert. Es sind insgesamt 5.929 Personen, die 2018 aus Iran nach Deutschland zugewandert sind. Verglichen mit Anzahl der Asylsuchenden: laut BAMF-Statistik kamen 6,7% von 164.693 aller Asylsuchenden 2018 aus dem Iran: es sind 11.034,431 Personen. Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass die Menschen aus dem Iran tatsächlich politische oder sonstige berechtigte Gründe für einen Asylantrag in Deutschland haben.

Viele Asylsuchende aus dem Iran haben sehr gute schulische und akademische Abschlüsse und Berufserfahrung. Doch die Mehrzahl – das wurde auch durch die Statistik eben bewiesen - investieren sehr viel Zeit und Geld, um in Deutschland Asyl zu beantragen und nehmen den Menschen, die wirklich politisch verfolgt sind, das Recht weg. Der Asylweg ist oft mit viel Risiko und falscher Hoffnung verbunden. Dem möchte ich mit meinem Unternehmen zumindest etwas entgegenwirken. Denn die große Anzahl der Menschen, die das Potential haben, nach Deutschland zu kommen, brauchen eine richtige Anlaufstelle, eine objektive und pragmatische Beratung. Und die Anzahl der Menschen mit Abitur, beruflicher Ausbildung oder einem Hochschulabschluss im Iran ist nicht gering. Der Iran ist mit fast 80 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Land im Mittleren Osten und eine akademisch gebildete Nation. „Große Teile der Bevölkerung wollen die Möglichkeiten nutzen, die sich seit der Lockerung der Sanktionen für sie eröffnen. Iran verfügt über starke Forschungsleistungen und eine bestens ausgebildete junge Generation. Sie ist hungrig nach Wissen und nach Kontakten in die Welt.“ (Quelle: https://www.gate-germany.de/ Länderprofil Iran (2017))

 

Laut DAAD-Bildungssystemanalyse 2017 über Iran: gabt es 2014 mehr Absolventen in BA (Bachelor) und MA (Master) als in Deutschland.

Iran (2014) 718.801

Im Vergleich: Deutschland (2014) 480.161

Es gibt sehr viel Potential für viele Absolventen, hier in Deutschland zu promovieren, oder einen Einstieg in eine Arbeit zu finden. Meistens ist eine Arbeit mit Berufserfahrung verbunden. Um in Deutschland nach Regelung der Blauen Karte EU eine Stelle als Ingenieur zu finden, muss man neben dem Hochschulabschluss im Iran mindestens 3-5 Jahre Berufserfahrung haben. Und diese Voraussetzungen erfüllen viele IranerInnen.

Abgesehen von Hochschulabsolventen, die hier in Deutschland weiterstudieren können, gibt es auch eine großer Zahl von jungen Menschen mit abgeschlossener Ausbildung. Die beruflichen Schulen im Iran dauern 12 Jahre. Ab der 9. Klasse der Oberschule/Gymnasium beginnt für diese BerufsschülerInnen eine 3-jährige Ausbildung. Die Ausbildung besteht aus Theorie und Praxis. Je nach Fachrichtung schließt man mit einem berufsqualifizierenden Abschluss ab. Dieser Schulabschluss wird in Deutschland teilweise als eine Ausbildung anerkannt. Nach §17A Aufenthaltsgesetz kann man die Zeugnisse in Deutschland anerkennen lassen und einen Antrag auf Gleichwertigkeit stellen. Mit dem Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung kann man bei der Deutschen Botschaft in Teheran einen Antrag für Daueraufenthalt stellen und einen Ergänzungslehrgang im entsprechenden Fach in Deutschland absolvieren.  Dies bedeutet, dass alle IranerInnen, die einen Abschluss von einer Berufsschule absolviert haben und nach der Schule auch Berufserfahrung gesammelt haben, vorausgesetzt sie lernen Deutsch und machen die Prüfung B1 beim Goethe-Institut in Teheran, können diese Möglichkeit nutzen. Weitere Voraussetzung – wie bei Interessenten für ein Studium in Deutschland auch – ist, dass man über ein gewisses Budget für das erste Jahr in Deutschland verfügt (zurzeit ca. 10.000 Euro). Viele junge Leute, die nach dieser Art des Abschlusses von einer Berufsschule einen Beruf angefangen haben, haben auch Geld gespart und haben dieses Geld.